Fragen und Antworten
Wir haben Ihnen zur Haushaltsreinigung und Büroreinigung einen Überblick mit Fragen und Antworten bereitgestellt. Für weitere Informationen und Auskünfte zu unseren Reinigungsdienstleistungen und dem Service, nehmen Sie bitte mit uns schriftlich Kontakt auf. Sie erreichen uns über das Kontaktformular.
Frage: Sind die Mitarbeiter bzw. das Personal angemeldet?
Antwort: Ja, alle Mitarbeiter sind registriert und angemeldet.
Frage: Wird eine Rechnung ausgestellt?
Antwort: Ja, wir stellen unsere Dienstleistungen zzgl. der gesetzlich geltenden MwSt. zurzeit 19%, in Rechnung.
Frage: Wie bezahle ich meine Rechnung?
Antwort: Sie erhalten Ihre Rechnung mit der Post. Ihre Zahlung erfolgt per Überweisung oder Lastschrift.
Frage: Kann ich die Dienstleistungen steuerlich absetzen?
Antwort: Ja, für haushaltsnahe Dienstleistungen und Betreuungsleistungen bis zu 20.000 Euro in Höhe von 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro pro Jahr.
Frage: Werden die Reinigungsgeräte und Reinigungsmittel zur Verfügung gestellt?
Antwort: Für die Reinigung von Haushalten und Büros stellt der Kunde die Reinigungsgeräte und Reinigungsmittel bereit.
Frage: Wann erfolgt die Reinigung bzw. Betreuung?
Antwort: Grundsätzlich nach Absprache und in regelmäßigen Zeitabständen. Der Turnus der Haushaltsreinigung oder Büroreinigung wird mit Ihnen vereinbart.
Frage: Welche Reinigungsdienstleistungen werden ausgeführt?
Antwort: Die auszuführenden Reinigungsdienstleistungen werden mit Ihnen persönlich besprochen und schriftlich festgelegt. Zusätzliche Leistungen, wie Bügelhilfe, Geschirr ausräumen oder Einkaufshilfe stimmen Sie mit uns ab.
Frage: Welche Kosten fallen an?
Antwort: Wir haben einen festen Preistarif. Die Kosten für unsere Reinigungsdienstleistungen werden ausschließlich nach Reinigungsaufwand und Arbeitsstunden, mit Ihnen als Kunde abgestimmt und von uns am Monatsende berechnet. Weitere Kosten fallen nicht an.
Frage: Werden die An- und Abfahrt Kosten berechnet?
Antwort: Nein, innerhalb von Berlin entfallen die Fahrtkosten.
Frage: Welche Vertrags- und Kündigungsfrist gibt es?
Antwort: Wir schließen mit Ihnen einen Dienstleistungsvertrag auf unbestimmte Zeit ab. Der Vertrag ist mit 2-wöchiger Kündigungsfrist zum Monatsende kündbar.